Transparenzverordnung
Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Beratung zu Versicherungsanlage- und Investmentprodukten derzeit nicht systematisch berücksichtigt. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Eine systematische Einbeziehung setzt voraus, dass die Produktgeber entsprechende Informationen in vergleichbarer Form bereitstellen. Sobald diese Grundlage vorliegt, ist die Einbeziehung vorgesehen.
Berücksichtigung auf Kundenwunsch
Auf ausdrücklichen Wunsch werden bereits heute Versicherungsanlageprodukte in die Beratung einbezogen, die ökologische und/oder soziale Aspekte sowie Kriterien der Unternehmensführung berücksichtigen. Sprich mich im Gespräch darauf an, wenn dir das wichtig ist.
Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Versicherungsanlageprodukten auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden bei der Beratung derzeit nicht berücksichtigt. Grund ist, dass hierfür belastbare, vergleichbare und flächendeckende Produktdaten benötigt werden, die bislang nicht in ausreichendem Umfang vorliegen.
Vergütungspolitik
Die Vergütung für die Beratung zu Versicherungsanlageprodukten wird nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst, die mit den vermittelten Produkten einhergehen. Die Vergütungshöhe hängt insbesondere weder positiv noch negativ von der Nachhaltigkeit der jeweiligen Anlage ab.